05.01.2019
Die Wahl der passenden gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann recht aufwändig werden, wenn Wert gelegt werden soll auf bestimmte Dinge, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollen. Ca. 95 % der GKV-Leistungen sind zwar identisch, die restlichen 5% können aber die relevanten für Sie sein.
Über den folgenden Link, über den Sie zu einem Dienstleister kommen mit dem ich zusammenarbeite, können Sie eine Auswahl treffen, was Ihnen wichtig ist. Als Ergebnis kommt dann eine Übersicht welche gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen haben oder nicht. Damit erhalten Sie dann eine erste Grobbewertung. Die Möglichkeit, den Antrag für die neue GKV direkt über dieses Portal zu stellen, ist vorhanden.
Haben Sie sich nach obiger Recherche für die MHplus BKK (Betriebskrankenkasse) entschieden können Sie über den folgenden Link den Mitgliedsantrag auch direkt stellen:
Info- und Abschluss-Link der MHplus BKK
25.08.2016
Wissen Sie wie Ihre Kinder in der Schule oder Kindergarten, auf dem Weg und in der Freizeit versichert sind?
Kinder und Jugendliche sind (fast) immer Aktion. Sie klettern, rennen, radeln, reiten, tanzen und lassen sich auch noch einiges einfallen. Ich bin immer wieder überrascht was sich meine beiden Töchter (6 und 8 Jahre alt) so alles einfallen lassen...
Wie sind sie aber abgesichert, wenn es doch einmal zu einem Missgeschick kommt, sie danebengreifen oder -treten, vom Rad oder Pferd stürzen? In der Schule und im Kindergarten haben sie zumindest eine Grundabsicherung über die gesetzliche Unfallversicherung. Und auch auf dem direkten (!) Weg dorthin und wieder direkt (!) nach Hause sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
In der restlichen Zeit, also in der Freizeit am Nachmittag, an den Wochenenden und in den Ferien gibt es den Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Daher empfehle ich bei meinen Kundengesprächen immer mindestens auch eine Unfallversicherung. Am 23.08.2016 hat der Deutschlandfunk aus Anlass des Ferienendes in NRW einen Verbrauchertip veröffentlich. Hier geht's zum Bericht im DEUTSCHLANDFUNK. Diesen Artikel können sie dort auch als Tonaufnahme anhören und ist sehr zu empfehlen.
Auch die Verbraucherzentrale Niedersachen hat zu diesem Thema eine Informationschrift herausgebracht, die ich Ihnen empfehlen kann: Kinder richtig versichern - Verbraucherzentrale Niedersachsen
In dieser Schrift empfehlen sie, wie auch der Artikel des Deutschlandfunks, ganz konkret eine Kinderinvaliditätsversicherung (KIV), die neben Unfällen auch Krankheiten versichert. Das ist auf jeden Fall richtig und wird von mir auch immer empfohlen.
Ihre individuelle Situation und die Ihrer Kinder kann aber eine andere Lösung sinnvoll machen. Daher ist mein Vorschlag: Lassen Sie uns doch einfach miteinander telefonieren und einen Termin vereinbaren. So können wir gemeinsam klären was zu Ihnen und Ihrem Kind passt. Mein Kontaktformular finden Sie hier: meinolframsel.de/kontakt
25.08.2016
Wer haftet im Schadensfall eigentlich bei einer Eigentümergemeinschaft?
Die Frage, wer bei einem Haftpflichtschaden eigentlich haftet, ist bei einer Eigentümergemeinschaft nicht immer einfach zu beantworten.
Grundsätzlich kann man festhalten, dass ein Geschädigter im Zweifel mehrere potentielle Ansprechpartner hat, bei denen er seine Ansprüche geltend machen kann (diese sind jeweils eigene Rechtspersönlichkeiten):
- die Eigentümergemeinschaft
- die Hausverwaltung
- der bzw. die Wohnungseigentümer
- der bzw. die Wohnungsmieter
Im Zweifel sucht sich der Geschädigte den heraus, der finanziell am potentesten erscheint. Haften muss auf jeden Fall der, der den Schaden verursacht hat. Bei den anderen geht es dann aber vielleicht noch um die Abwehr unbegründeter Ansprüche, gerade dann wenn es sich um einen schwerwiegenden Schaden handelt.
Im Netz habe ich zu diesem Thema einen interessanten Artikel beim Haufe-Verlag gefunden: siehe HIER.
Empfehlenswert ist, dass jeder der Beteiligten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besitzt, da diese im Fall der Fälle den finanziellen Schaden übernimmt:
- Die Eigentümergemeinschaft sollte einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben (zu prüfen ist, ob z.B. auch eine Gewässerschadenhaftpflicht notwendig ist).
- Die Hausverwaltung wird eine Betriebshaftpflchtversicherung haben, in die eine solche Versicherung enthalten ist.
- Beim Wohungseigentümer kommt es darauf an, ob er selbst drin wohnt (dann ist sie in der Privathaftpflicht enthalten) oder ob die Wohnung vermietet hat (möglicherweise ist sie in der Privathaftpflicht mitversichert oder es besteht eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
- Beim Mieter der Wohnung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Privathaftpflicht mitversichert (Wenn der Mieter eine hat - darauf sollte der Eigentümer achten.)
Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie mich doch einfach unter meinolframsel.de/kontakt
13.05.2016
Diese Reihenfolge ist sinnvoll...
Üblicherweise werden auf solchen Internetseiten allgemeine Informationen zu verschiedenen privaten und betrieblichen Versicherungen gegeben. Mit dieser "Tradition" möchte ich jedoch brechen, da Sie diese
1.) oftmals in groben Zügen schon kennen und
2.) diese Informationen Ihnen in Ihrer konkreten Situation nicht helfen. Richtig?
Folgende Hinweise möchte ich aber doch kurz geben, da sie wichtig sind:
a) Zu allererst sollten Ihre existentiellen Risiken abgesichert werden. Das sind solche Schäden, die, wenn sie eintreten, Ihre finanzielle Existenz extrem gefährden.
- Wesentlich sind hier Schadenersatzansprüche Dritter, die Sie über eine Haftpflichtversicherung absichern sollten.
- Dann Ihre Arbeitskraft. Denn wie zahlen Sie Ihre Miete, Ihre Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung, Fahrtkosten, etc.?
- Der dritte wichtige Bereich ist, sofern Sie eine Familie mit Kindern haben, der Fall, dass der Hauptverdiener z.B. durch Unfall oder Krankheit verstirbt. Die Krankenversicherung gehört natürlich ebenfalls in diesen Bereich, diese ist üblicherweise zumindest als Grundabsicherung z.B. über die gesetzliche Krankenversicherung bereits abgesichert - wobei Ergänzungen sehr sinnvoll sein können!
b) Der zweite Bereich, über den nachgedacht werden sollte, ist die Sicherung Ihres schon vorhandenen Vermögens in Form z.B. eines Hauses, der Wohnungseinrichtung, des Autos, etc. Auch mögliche Rechtsstreitigkeiten können in diesem Bereich abgesichert werden.
Wo Sie nun Ihre Prioritäten setzen, welche Bereiche abgesichert werden können und wie, lässt sich durch eine Analyse Ihrer Situation klären. Dafür stehe ich Ihnen zur Verfügung und sehe dies auch als eine wichtige Aufgabe an, die ich für Sie leisten kann und möchte!
Daher: Nehmen Sie am besten sofort Kontakt auf mit mir. Dafür steht Ihnen das Kontaktfeld zur Verfügung auf dieser Seite oder Sie rufen mich an unter 089 / 780 686 50 oder meiner Mobilfunk-Nr. 0179 / 538 66 95 - wenn es nicht gerade 2 Uhr in der Nacht ist...
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